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   OLG Koblenz, 27.01.1999 - 1 U 420/96   

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OLG Koblenz, 27.01.1999 - 1 U 420/96 (https://dejure.org/1999,2328)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.1999 - 1 U 420/96 (https://dejure.org/1999,2328)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 1 U 420/96 (https://dejure.org/1999,2328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltsanforderungen an eine Ausschreibung; Vorliegen einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nach § 9 Nr. 6-9 VOB/A (Allgemeine Bestimmungen f. d. Vergabe von Bauleistungen); Auslegung von zweifelhaften Ausschreibungsvorgaben; Berücksichtigung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrvergütungsanspruch bei veränderten Bodenverhältnissen und fehlerhafter Leistungsbeschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Auslegung der VOB/A-Ausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/A § 9; VOB/B § 2 Nr. 1, 5; BGB §§ 133, 157
    Mehrvergütungsanspruch bei unrichtiger Einschätzung der Bodenverhältnisse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodenaushub: Anforderungen an Leistungsbeschreibung (IBR 2001, 658)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1671
  • NZBau 2001, 633
  • BauR 2001, 1442
  • BauR 2002, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

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  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

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  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

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  • OLG Koblenz, 19.05.2006 - 8 U 69/05

    Öffentliche Ausschreibung: Auslegung der Leistungsbeschreibung

    Der Horizont der Bieter und ihre Verständnismöglichkeit sind maßgeblich, auch wenn der Erklärende die Erklärung anders verstanden hat und auch verstehen durfte (BGH BauR 1993, 595 ff.; BGH BauR 1994, 236 ff.; BGH BauR 1997, 466f.; BGH NJW 1999, 2432 ff.; BGH BauR 2002, 935 ff.; OLG Koblenz BauR 2001, 1442 ff.).

    Vielmehr kommt es im Rahmen einer Auslegung darauf an, wie die beteiligten Fachkreise, die Bieter, die verwendete Terminologie üblicherweise einheitlich in dem speziellen, fachlichen Sinne verstehen (BGH BauR 1997, 466 f.; OLG Koblenz BauR 2001, 1442 ff.; BGH BauR 2004, 1438 ff.).

    Vor diesem Hintergrund sind die seitens der Rechtsprechung zum so genannten Baugrundrisiko entwickelten Grundsätze (OLG Koblenz BauR 2001, 1442 ff.; OLG München BauR 2004, 680 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rn. 1129 m.w.N.) nicht übertragbar.

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 478/07

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Schadensersatzanspruch eines Bieters nach der

    Die Ausschreibungsbedingungen sind vom objektiven Empfängerhorizont am Maßstab eines verständigen, mit den Beschaffungen der jeweiligen Art vertrauten Bieters auszulegen (Thüringer OLG Vergabesenat, Beschluss vom 02.01.2006, 9 Verg 10/05, zitiert nach juris, Rd. 25;OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2005, VII-Verg 71/04; OLG Koblenz NZBau 2001, 633).
  • BGH, 20.12.2010 - VII ZR 77/10

    Bauvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich einer beanspruchten

    Die Sache ist nicht deshalb klärungsbedürftig, weil in der Literatur unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (BauR 2001, 1442) eine der Beschwerde günstige Auffassung vertreten wird.
  • OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

    Unverzügliche Rüge

    Die Auslegung der Verdingungsunterlagen orientiert sich am objektiven Empfängerhorizont aus der Sicht eines verständigen, mit der Art der beschriebenen Leistung vertrauten durchschnittlichen Bieters (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss v. 26.07.2005, VII Verg 71/04; OLG Koblenz NZBau 2001, 633).

    Auszugehen ist vom Wortlaut, dem im Hinblick auf den einzuhaltenden Gleichheitsgrundsatz sowie das Transparenzgebot und die Anonymität des Adressatenkreises besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 1997, 1577; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Verg 6/00; OLG Koblenz, Urteil v. 27.01.1999, 1 U 420/96).

  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99

    Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei Leistungsbeschreibungen, die Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung sind, dem Wortlauf eine vergleichsweise große Bedeutung zu (BGH NJW 97, 1577; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Bieter eine Ausschreibung nach der VOB/A bei möglichen Auslegungszweifeln in einem mit der VOB/A konformen Sinne verstehen (BGH NJW 97, 1577 f.; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.; BGH BauR 94, 236 ff., 238).

  • OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08

    22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

    Die Auslegung orientiert sich - worauf die Vergabestelle zu recht hinweist - am objektiven Empfängerhorizont aus der Sicht eines verständigen, mit der Art der beschriebenen Leistung vertrauten durchschnittlichen Bieters (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss v. 26.07.2005, VII Verg 71/04; OLG Koblenz NZBau 2001, 633).

    Auszugehen ist vom Wortlaut, dem im Hinblick auf den einzuhaltenden Gleichheitsgrundsatz sowie das Transparenzgebot und die Anonymität des Adressatenkreises besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 1997, 1577; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Verg 6/00; OLG Koblenz, Urteil v. 27.01.1999, 1 U 420/96).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 12 U 214/06

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsansprüche des Unternehmers wegen unvorhergesehener

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass das Baugrundrisiko, also die Gefahr unvorhergesehener Erschwernisse aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes, grundsätzlich in die Risikosphäre des Auftraggebers fällt, schon weil es sich um den vom Auftraggeber im Sinne der §§ 644 f BGB zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt (OLG Koblenz BauR 2001, S. 1442; Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 16.Aufl., § 2 Nr. 1 VOB/B, Rn. 11; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1129).
  • OLG Jena, 18.02.2013 - 9 Verg 4/12

    Wie sind die Ausschreibungsunterlagen auszulegen?

    Die Auslegung orientiert sich am objektiven Empfängerhorizont aus der Sicht eines verständigen, mit der Art der beschriebenen Leistung vertrauten durchschnittlichen Bieters (BGH, Urteil v. 10.06.2008, Az.: X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 26.07.2005, VII Verg 71/04; OLG Koblenz NZBau 2001, 633).

    Auszugehen ist nicht von den Vorstellungen des Auftraggebers, sondern vom Wortlaut, dem im Hinblick auf den einzuhaltenden Gleichbehandlungsgrundsatz, das Transparenzgebot und insbesondere den bei Ausschreibungen anonymen Adressatenkreis besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 1997, 1577; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000, Verg 6/00; OLG Koblenz, Urteil vom 27.01.1999, 1 U 420/96).

  • LG Leipzig, 30.01.2015 - 7 O 4530/09

    Wann muss der Auftragnehmer keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der

    Das darin liegende Risiko, das sich vorliegend durch das unerwartete Auftreten von drückendem Wasser verwirklicht hat, trägt die Beklagte als Auftraggeberin (vgl. OLG Koblenz, BauR 01, 1442).
  • OLG Jena, 02.01.2006 - 9 Verg 10/05

    Preisbestimmtheit bei Versicherungsdienstleistung

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  • LG Arnsberg, 05.08.2004 - 2 O 135/04

    Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei unklarer oder unvollständiger

  • OLG Koblenz, 11.05.2007 - 5 U 1668/05

    Verhältnis von Zulage- und Grundposition

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